Organische Säuren
In Deutschland gibt es eine unzählige Anzahl an Behandlungsmitteln und von Jahr zu Jahr werden neue zugelassen. Leider ist mit der behördlichen Zulassung keine Garantie dafür gegeben, dass man das Mittel ohne Bedenken einsetzen kann, auch nicht, wenn man sich strikt an die Gebrauchsanweisung hält. Bei der Bewertung eines Mittels darf man nicht nur auf den Behandlungserfolg achten, man muss auch die Bienenverträglichkeit und die Bildung von Rückständen im Wachs und Honig beachten. Rückstände im Wachs bedeuten auch automatisch immer Rückstände im Honig, da der Honig Kontakt zum Wachs hat und potenzielle Stoffe daraus aufnehmen kann. Deswegen ist es unerlässlich, dass man Rückstände vermeidet. Ob sich bei einem Behandlungsmittel Rückstände im Wachs und Honig bilden, ist von den folgenden Kriterien abhängig:
- Löslichkeit (fett- oder wasserlöslich)
- Wirkstoffmenge
- Zeitpunkt der Behandlung
- Dauer der Behandlung
- Häufigkeit der Behandlung
Organische Säuren sind wasserlöslich, deswegen bilden sie keine Rückstände im Wachs. Jedoch sollte und darf man organische Säuren nicht während der Honigproduktion anwenden, da sie Rückstände im Honig bilden. Daher immer erst nach der Honigernte behandeln, um Rückstände im Honig zu vermeiden. Das Behandlungsmittel sollte so kurz wie möglich im Volk verbleiben und auch die Häufigkeit der Anwendung sollte so niedrig wie nur möglich gehalten werden. Auch die Wirkstoffmenge spielt eine Rolle, denn ist die Dosis hoch, ist auch die Wahrscheinlichkeit für Rückstände hoch.
Deshalb benutze ich als Behandlungsmittel nur Ameisensäure und Oxalsäure, da diese beiden Säuren bei richtiger Anwendung weder Rückstände im Wachs noch im Honig hinterlassen. Zudem können sie bei korrekter Anwendung einen hohen Behandlungserfolg von 90% oder mehr erreichen und es entwickelt sich keine Resistenz bei den Varroamilben.
